Gremien des DeZIM-Instituts

Entsprechend seiner Rechtsform als eingetragener Verein wird das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. in seiner Arbeit von der Mitgliederversammlung, dem Kuratorium und dem Wissenschaftlichen Beirat unterstützt und von seinem Vorstand geleitet.

 

Die Mitgliederversammlung des DeZIM e.V. besteht aus Vertreter*innen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch vier Ministerien und die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (14 Sitze), der Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Baden-Württemberg (maximal vier Sitze), der DeZIM-Forschungsgemeinschaft (maximal 7 Sitze), aus dem Bereich des Stiftungswesens (maximal 1 Sitz) und von Organisationen aus anderen fachspezifischen Wissenschafts- und Praxisbereichen (maximal 1 Sitz). Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, den Jahresabschluss festzustellen, Jahresbericht und Jahresrechnung des Vorstands zu billigen und den Vorstand zu entlasten. Sie kann Änderungen der Satzung oder die Auflösung des Vereins beschließen, den Vorstand und das Kuratorium bestellen und abberufen sowie den oder die sachverständige*n Prüfer*innen des Jahresabschlusses bestimmen. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet ein- bis zweimal im Jahr statt.

 

Das Kuratorium berät den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt die Aufsicht darüber, dass der Vorstand seine Tätigkeit satzungsgemäß ausübt. Es ist vom Vorstand über Angelegenheiten von besonderem Gewicht oder finanzieller Tragweite zu informieren.

Das Kuratorium beschließt über den Jahresbericht, der vom Vorstand zu erstatten, und die Jahresrechnung, die vom Vorstand vorzulegen ist. Dem Kuratorium ist jährlich das Forschungsprogramm sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans und des Finanzierungsplans vorzulegen. Forschungsprogramm, Wirtschaftsplan und Finanzierungsplan bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums. Gleiches gilt für die Ausweitung oder Einschränkung der Aufgaben und die Geschäftsordnung des DeZIM e.V und anderes mehr.

Das Kuratorium beschließt über die Aufnahme von Mitgliedern des Vereins.

Auch Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins durch die Mitgliederversammlung bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums.  Die Sitzungen des Kuratoriums finden mindestens einmal jährlich statt.

 

Die Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirates besteht vor allem darin, durch regelmäßige Evaluierungen und kritische Beurteilungen die hohe nationale und internationale Qualität der Forschung des DeZIM-Instituts zu sichern.

Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirat:

Der Vorstand des DeZIM e. V. besteht aus der Leitung sowie deren Stellvertretung, der Verwaltungsleitung. Der Vorstand des DeZIM e.V. wird durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), bestellt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus dem Vorstand aus, so kann das Kuratorium durch Mehrheitsbeschluss eine kommissarische Vertretung berufen, bis eine Nachfolge bestellt ist.