Geflüchtete Familien aus der Ukraine
Perspektiven des Ankommens in Deutschland
Abteilung Integration
Projektleitung: Dr. Nora Ratzmann
Projektmitarbeitende: Dr. Katarina Mozetič
Leitende Forschungsfragen
Ich würde sagen, dass jede Frau, die hierherkommt, traumatisiert ist und eine große Last mit sich trägt. Und dazu kommt noch die Angst vor der Zukunft und davor, völlig verloren zu sein. Man weiß also nicht, ob man nach Hause zurückkehren oder hierbleiben möchte. Und das lähmt viele Menschen, weil sie dann die Dinge wirklich überstürzen oder einfach nur so schnell wie möglich arbeiten gehen wollen und ihre Zukunft überhaupt nicht planen.Experteninterview
Die Flucht vor dem Krieg von mehr als 6 Millionen Menschen aus der Ukraine (UNHCR 2024) stellte die benachbarten Länder und die Europäische Union, darunter Deutschland, vor eine neue Herausforderung. Die erstmals in Kraft gesetzte „Massenzustrom-Richtlinie“ der Europäischen Union hat schnell vorläufige aufenthaltsrechtliche Klarheit geschaffen, wonach der visafreie Aufenthalt ermöglicht wurden. Die Rechtslage wurde seitdem sukzessive durch die Bundesregierung, die Landesregierungen und die zuständigen Behörden angepasst. Die Richtlinie lief vorerst im Februar 2024 aus und wurde nun bis März 2027 verlängert. Nicht nur die rechtliche Situation, sondern auch die weiblich geprägte Migration, da es sich bei den Geflohenen hauptsächlich um Mütter mit (kleinen) Kindern handelt, ist neu und wirft Fragen auf.
Zentral ist dabei der Kontext der rechtlichen, gesellschaftlichen und familiären (Un-) Sicherheiten, sowohl im Hinblick auf die konkreten Auswirkungen auf subjektive Lebensentwürfe, als auch die konzeptionelle Frage des Zusammenspiels von (zirkulärer) unfreiwilliger Migration und Integration in Deutschland.
Das Projekt untersuchte das Zusammenspiel von unterschiedlichen staatlichen wie zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und Behörden auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene, und den spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen unserer Teilnehmenden beim Ankommen in Berlin oder München. Zentral dabei waren neue rechtliche Kontext sowie die Bleibe- bzw. Rückkehraspirationen der aus der Ukraine geflüchteten Personen, auch im Vergleich zu den 2015-2016 nach Deutschland gekommenen Gruppen von Geflüchteten, sofern ein Vergleich auf zugänglichen Daten und existierenden empirischen Studien möglich war.
Das Projekt knüpfte an internationale Forschung zur sozialpolitischen Bedürftigkeit an und untersuchte, wie Migrant:innen und Geflüchtete ihre Rechte und Bedürfnisse in Interaktionen mit staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aushandeln. Im Fokus stand auch, wie stark sie selbst über Art und Umfang der Unterstützung entscheiden konnten.
Angesichts der Anpassungen auf allen Regierungsebenen in Hinblick auf rechtliche Regelungen und Aufnahmeinfrastruktur für Geflüchtete interessierten uns die subjektiven Erfahrungen und Perspektiven der Gruppe von Geflüchteten nach Paragraf 24, Aufenthaltsgesetz, sowie die Frage nach dem Verhältnis dieser Gruppe zum Staat im Zeitverlauf.
Das Projekt nutzte ein qualitatives Längsschnittpanel-Design, und ergänzte die 2022 erhobenen Daten um drei weitere Erhebungswellen (auf insgesamt 83 Interviews), um den Verlauf des Ankommens der geflüchteten Personen im Zeitverlauf zu erfassen und die Reaktionen auf veränderte Rahmenbedingungen analysieren zu können.
Um den dynamischen Zusammenhang zwischen sekundären Migrationserwägungen und Integrationsverläufen zu erfassen, eignet sich qualitative Längsschnittforschung.
Unsere Arbeit zeigt die oft widersprüchlichen Orientierungen ukrainischer geflüchteter Familien in Bezug auf Bleiben oder Rückkehr, Verankerung in Deutschland, oder Hinwendung zum Heimatkontext. Ebenso inkonsistent und sich stetig verändernd könnten die Strategien zur Ausgestaltung ihres ‚neuen‘ Lebens in Deutschland im Zeitverlauf sein.
Das Projekt zeigte auf, dass die Sicherung der Teilhabe von Zugewanderten eine dauerhafte gesellschaftliche Aufgabe ist und bleiben sollte und entsprechend belastbare und verstetigte Integrationsangebote benötigt, die an den Bedarfen vor Ort ausgerichtet sind. Zudem verdeutlichten die Erfahrungen der Teilnehmenden den Wert einer gesicherten versus unsicheren Bleibeperspektive auf ihr Integrationsbestreben.
Förderung: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)
Kooperationspartner: