Staatliche Regulierung in der Integrationsgesellschaft
Abteilung Integration
Projektleitung: Dr. Niklas Harder
Projektmitarbeitende: Yogam Tchokni
In der Integrationsforschung und auch in der öffentlichen Debatte gilt es mittlerweile größtenteils als Konsens, dass Integration keine „Einbahnstraße“ ist. Damit ist gemeint, dass die Verantwortung für gelingende Integration nicht einseitig bei Migrant*innen liegt. Dennoch besteht die Integrationsberichterstattung größtenteils aus Daten über Migrant*innen. Der Beitrag staatlicher Institutionen zur Integration von Migrant*innen wird hingegen nicht systematisch erfasst. Das Projekt „Staatliche Regulierung in der Integrationsgesellschaft“ will diese Lücke füllen und den Beitrag staatlichen Handelns zur Integration anhand ausgesuchter administrativer Statistiken untersuchen. Um den Nutzen administrativer Daten in der Integrationsforschung zu prüfen, geht das Projekt zwei Leitfragen nach. Zum einen wird analysiert, wie Behörden mit dem zusätzlichen Arbeitsaufwand umgehen, der durch stark steigende Zuwanderung entsteht. Zum anderen wird näher untersucht, inwiefern sich Integration und Diskriminierung anhand von oft verwendeten Statistiken wie der Polizeilichen Kriminalstatistik oder der Strafverfolgungsstatistik betrachten lassen. An dieser Stelle werden auch seltener genutzte administrative Statistiken wie die Daten des Fahreignungsregisters herangezogen. Ziel des Projekts ist es, das Potenzial bereits vorliegender und aufbereiteter administrativer Daten für eine umfassendere Integrationsforschung zu nutzen.
Förderung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)