Welches Antidiskriminierungsrecht wollen wir?
Policy-Analyse zu den Debatten um den Diskriminierungsschutz in Deutschland
Abteilung Konsens und Konflikt
Projektleitung: Prof. Dr. Ralf Wölfer , Prof. Dr. Sabrina Zajak
Projektkoordination: Samera Bartsch
Projektmitarbeitende: Sophia Aalders
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches 2006 in Kraft getreten ist, existiert in Deutschland ein grundsätzlicher Diskriminierungsschutz. Dieser ist jedoch in seiner Wirkung beschränkt auf einige Lebensbereiche und auch nur ausgewählte Diskriminierungsmerkmale. Zugleich gibt es eine Vielzahl von insbesondere rechts- und sozialwissenschaftlichen Studien, die Handlungsempfehlungen oder Anregungen für die Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes entwickeln. Das Projekt sammelt und kategorisiert die verschiedenen von Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland. Mithilfe einer Befragung unter politisch relevanten Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft wird die Akzeptanz für einzelne Vorschläge erfasst. Die Policy-Analyse orientiert sich an dem theoretischen Modell des Advocacy Coalition Framework und erhebt dabei auch Netzwerkstrukturen und tiefergehende Beliefs innerhalb des Policy Feldes. Auf diesen Ergebnissen aufbauend, werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland entwickelt.
Das Working Paper "Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel - Reformdebatten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006-2022" ist hier online abrufbar.
Am 27.02.2023 wurden die Ergebnisse des Working Papers im Rahmen eines DeZIM-Talk vorgestellt und mit Gästen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft diskutiert. Link zur Veranstaltungsrückschau: https://www.dezim-institut.de/veranstaltungen/veranstaltungen-detail/welches-antidiskriminierungsrecht-brauchen-wir/
Am 27.11.2023 stellten Samera Bartsch und Sophia Aalders die Ergebnisse zur Interessensvermittlung im Antidiskriminierungsrecht vor. Hier finden Sie die Präsentation.
Förderung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)
Kooperationspartner:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes