Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?
Abteilung Integration
Projektleitung: Dr. Jörg Dollmann , Dr. Niklas Harder , Dr. Jannes Jacobsen
Projektmitarbeitende: Bahar Cati , Alexandra Orlova
Zwangsehen werden in der öffentlichen Debatte immer wieder im Kontext von Migration und Integration diskutiert. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat hat die Bundesregierung schon 2011 ein Zeichen gegen Zwangsehen gesetzt und die Verfolgung durch den § 237 StGB erleichtert. Trotz der gesetzlichen Regulierung und öffentlicher Debatten ist aber kaum etwas darüber bekannt, wie verbreitet Zwangsehen in Deutschland sind und wer davon betroffen ist. Das liegt zum einem an dem schweren Zugang zu Betroffenen, aber auch am Fehlen einer allgemein anerkannten Definition.
Das DeZIM hat sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert, kleine und schwer abgrenzbare Gruppen zu befragen. Das Online Access Panel des DeZIM (DeZIM.panel) erlaubt es jetzt auch, durch neuere methodische Verfahren (Network Scale-up-Methode) die Größe besonders kleiner Populationen zu messen. Dieses Projekt nähert sich dem Komplex Zwangsehen wissenschaftlich an, indem es eine Definition des Phänomens entwickelt und anschließend versucht, die Zahl der Menschen zu schätzen, die in Deutschland unter diese Definition fallen. Damit wird eine wichtige empirische Grundlage für die weitere Forschung zu Zwangsehen gelegt.
Förderung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)