Im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen haben Dr. Seyran Bostancı, Dr. Anna Aleksandra Wojciechowicz und Benedikt Wirth eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 18/18111) eingereicht. Der Antrag sieht zwei Maßnahmen vor: eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung im Alter von vier Jahren und ein der Grundschule vorgelagertes Schulfähigkeitsjahr.
Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass beide Maßnahmen kaum geeignet sind, Bildungsungleichheiten abzubauen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Ungleichheiten verstärkt werden. Zugleich arbeitet der Antrag mit einer zu kurz greifenden Problemwahrnehmung: Bildungsungleichheiten werden vor allem auf individuelle Sprachkompetenzen von Kindern und Familienzurückgeführt, während mehrsprachige Ressourcen nicht ausreichend anerkannt werden und strukturelle Ursachen weitgehend unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahme spricht sich klar für eine Stärkung inklusiver Bildungsstrukturen aus.
Die Autor*innen betrachten die vorgeschlagenen Maßnahmen aus einer Perspektive, die frühkindliche Bildung unter Bedingungen der Migrationsgesellschaft analysiert und kritisch im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf Bildungsungleichheiten einordnet.. Sie arbeiten heraus, dass verpflichtende Sprachstandsfeststellungen die Gefahr bergen, kindliche Sprachentwicklung ausschließlich an einsprachig-deutschen Normen zu messen. Gerade mehrsprachig aufwachsende Kinder werden so früh als „förderbedürftig" eingeordnet, obwohl ihr Spracherwerb altersangemessen verläuft. Diagnostische Verfahren sind zudem in institutionelle Deutungsmuster eingebettet, in denen die Leistungen migrantischer Kinder systematisch anders bewertet werden.
Ein vorgeschaltetes Schulfähigkeitsjahr setzt darüber hinaus auf Trennung statt auf gemeinsames Lernen. Es knüpft damit an eine lange Tradition separierter Beschulung zugewanderter und geflüchteter Kinder an. Die Forschung zu solchen Modellen fällt kritisch aus: Separierende Formate zeigen keine Überlegenheit gegenüber inklusiven Ansätzen, bergen aber Risiken der Stigmatisierung und sozialen Ausgrenzung. Die Stellungnahme verweist außerdem darauf, dass Bildungsungleichheiten bereits durch einen strukturell ungleichen Zugang zu frühkindlicher Bildung entstehen. Verpflichtende Tests im vierten Lebensjahr greifen daher zu kurz, solange Barrieren beim Zugang zu qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung fortbestehen und strukturell erzeugte Ungleichheiten als persönliche Defizite der Kinder umgedeutet zu werden drohen.
Als Alternative plädieren die Autor*innen für eine konsequente Stärkung inklusiver Bildungsstrukturen: alltagsintegrierte und mehrsprachigkeitssensible Sprachbildung im Kita-Alltag, eine bessere Ausstattung und (Weiter-)Professionalisierung des Kita-Personals sowie eine verbindliche Kooperation zwischen Kita und Grundschule. Nicht die Kinder müssten sich an ein defizitär ausgestaltetes System anpassen, sondern Bildungseinrichtungen müssten „kindfähig" und der Vielfalt einer Migrationsgesellschaft von Tag eins an gerecht werden.