Dokumentationsstandards in der Antidiskriminierungsberatung
Abteilung Konsens und Konflikt
Projektleitung: Prof. Dr. Ralf Wölfer
Projektmitarbeitende: Sophia Aalders
Leitende Forschungsfragen
Dokumentation ist mehr als Verwaltung: Sie stärkt die Beratung, macht Diskriminierung sichtbar und schafft eine verlässliche Grundlage für Forschung und gesellschaftlichen Wandel.Prof. Dr. Ralf Wölfe, Ehemaliger Co-Leiter Abt. Konsens & Konflikt
Antidiskriminierungsberatung unterstützt Betroffene sowohl in ihrem psychischen Wohlergehen als auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Erfolgreiche Beratungsfälle können zudem andere ermutigen, Diskriminierung entgegenzutreten, und präventive Effekte bei Verursacher*innen erzeugen. Gleichzeitig dient die Beratung als wichtiges Monitoring-Instrument gesellschaftlicher Diskriminierung.
Die Dokumentation von Beratungsfällen erfüllt verschiedene Zwecke: Sie unterstützt die laufende Fallbearbeitung, ermöglicht Reflexion und Ordnung der Informationen, liefert Hinweise auf wirksame Handlungsoptionen und kann öffentlichkeitswirksam Entwicklungen bei Diskriminierungen sichtbar machen. Für unterschiedliche Zwecke werden dabei unterschiedliche Daten benötigt – von personalisierten Daten für die Fallbearbeitung bis zu anonymisierten Daten für Statistiken.
Das DeZIM-Institut wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beauftragt, Mindeststandards für die Dokumentation von Antidiskriminierungsberatungen zu entwickeln. Diese Standards sollen verschiedene Beratungsstellen unterstützen, gemeinsame Datengrundlagen schaffen und den Austausch über Strategien sowie statistische Auswertungen ermöglichen. Sie sind flexibel an unterschiedliche Beratungs- und Dokumentationssysteme anpassbar, einschließlich Einrichtungen ohne eigenes Dokumentationssystem.
Die Idee der Mindeststandards eröffnet die Möglichkeit, dass Daten aus verschiedenen bereits vorhandenen Dokumentationen von Antidiskriminierungsberatungen auf einer gemeinsamen Basis zusammengetragen und ausgewertet werden können. Auf diese Weise wird eine tiefgreifende gemeinsame Auswertung von Daten verschiedener Antidiskriminierungsberatungen ermöglicht.
Erarbeitung eines Konzeptes für die inhaltlichen und methodischen Mindeststandards von Dokumentationsverfahren bei Antidiskriminierungsberatungen.
Um die Varianz der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Bezug auf Beratungsschwerpunkte und Ressourcen in der Erarbeitung der Mindeststandards zu berücksichtigen, wurden über 50 Antidiskriminierungsberatungen deutschlandweit angeschrieben und befragt, wie sie ihre Fälle dokumentieren.
Zur Diskussion der Ergebnisse der vergleichenden Recherchen wurden aus den bereits zu ihrer Dokumentation angefragten Antidiskriminierungsberatungsstellen einige ausgewählt, die für die Teilnahme an insgesamt drei Expert*innenworkshops im Sommer und Herbst 2021 zur weiteren Diskussion der Mindeststandards eingeladen wurden. In dem ersten der drei Workshops wurden neben den Ergebnissen der vergleichenden Recherche einige grundsätzliche Fragen der Dokumentation diskutiert. Außerdem ging es bereits um Zielsetzungen der Dokumentation von Antidiskriminierungsberatung und um mögliche Bewertungskriterien, nach denen die in die Mindeststandards aufgenommenen Kategorien ausgewählt werden können. In dem zweiten Workshop lag der inhaltliche Schwerpunkt auf der Diskussion der auf dieser Basis erstellten ersten Liste der Kategorien als Vorschlag für die Mindeststandards. Dieser Entwurf wurde im dritten Workshop mithilfe von Beispielfällen getestet und es wurden erneut Anpassungen vorgenommen. Außerdem wurden weitere offene Punkte und besonders die Herausforderungen der Dokumentation für die Praxis diskutiert.
Für die Entwicklung der Mindeststandards und die Entscheidungsfindung zu den aufzunehmenden Kategorien wurde sich in den Expert*innenworkshops auf die drei Bewertungskriterien Anonymisierung, Analysekraft und Handhabbarkeit geeinigt. Diese sollten für alle Kategorien und Unterkategorien geprüft werden.
Die Recherche zu bestehenden Dokumentationssystemen zeigte, dass viele Antidiskriminierungsberatungen ihre Fälle bereits dokumentieren, entweder mit eigenen Systemen oder mit vorhandenen Systemen wie dem des Antidiskriminierungsverbands Deutschland.
Die Mindeststandards zielen nicht darauf ab, bestehende Systeme zu ersetzen, sondern eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, auf der Daten aus verschiedenen Systemen zusammengeführt und ausgewertet werden können. Für Einrichtungen ohne systematische Dokumentation bieten die Mindeststandards eine Orientierung, ein kompatibles System zu nutzen, um langfristig gemeinsame Auswertungen zu ermöglichen.
Für die Mindeststandards wurden zentrale Themenbereiche festgelegt, die die Grundstruktur der Dokumentation bilden.
- Fallbeschreibung
- Diskriminierungsmerkmal
- Lebensbereich
- Diskriminierungsform
- Verursacher*innen und verursachende Mechanismen von Diskriminierung
- Beratungsverlauf
- Soziodemografische Daten
Die Themenbereiche sind wiederum in zwei bis drei Unterebenen gegliedert. Diese Gliederung ermöglicht unterschiedlich detaillierte Umsetzung des Mindeststandards und berücksichtigt verschiedene Bedarfe und Ressourcen. Die Erfassung der jeweiligen Themenbereiche stellt das Minimum für eine systematische Falldokumentation dar.
Aus den Praxisherausforderungen und den Diskussionen in den Expert*innenworkshops lassen sich drei zentrale Handlungsempfehlungen ableiten:
Die Mindeststandards sollten als lernendes System verstanden werden, welches sowohl durch den Austausch innerhalb einzelner Beratungsstellen und über Beratungsstellen hinweg als auch durch eine externe Evaluation regelmäßig geprüft und aktualisiert werden sollte.
Aus den Praxisherausforderungen ist außerdem deutlich geworden, dass die Beratungsstellen für die Umsetzung, Abstimmung und Auswertung der Dokumentation entsprechende Ressourcen benötigen.
Das Potenzial der gesammelten Beratungsdaten sollte genutzt und die Daten entsprechend ausgewertet werden.
Förderung: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Drittmittel)
Kooperationspartner:
Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes umgesetzt.