Wollen Israelis noch Deutsche werden?

Die Aushandlung abstammungsbedingter deutscher Staatsbürgerschaft vor dem Hintergrund historischer und aktueller Politik in Deutschland und Israel

Abteilung Migration

Projektleitung: Dr. Lukas M. FuchsDr. Ramona RischkeDr. Zeynep Yanaşmayan

Laufzeit Januar 2025 bis Dezember 2026
Status Laufendes Projekt

Das Projekt untersucht die Inanspruchnahme der Wiedergutmachungseinbürgerung durch israelische Staatsbürger*innen mit deutsch-jüdischen Vorfahren und analysiert, wie diese den Prozess im Spannungsfeld zwischen persönlicher Zugehörigkeit, kulturellem Erbe und historischer Verfolgung verorten. Mittels qualitativer Interviews werden Identitäts-, Migrations- und Zugehörigkeitsprozesse rekonstruiert, die sich aus der Auseinandersetzung mit deutscher Staatsbürgerschaft und einer möglichen Migration ergeben.

Leitende Forschungsfragen

Wie denken Israelis über die Möglichkeit der deutschen Staatsbürgerschaft nach und was bewegt sie zu einer Inanspruchnahme?
Wie verhandeln israelische Antragsteller*innen ihre jüdische Identität und Verortung zwischen Israel und Deutschland?
Verändern sich Migrationsmotive und Meinungen zu Deutschland und/oder Israel sowie Selbstdefinitionen und –identifikationen im Falle eines Fortzugs aus Israel, bzw. eines Zuzugs nach Deutschland?
Sie haben mir nur das zurückgegeben, was mir gehört hat, was man mir vor Jahrzehnten weggenommen hat.
Margot Friedländer, Überlebende des Holocaust, bei ihrer Einbürgerungsfeier im Roten Rathaus

Das Forschungsprojekt verbindet zwei zentrale Schwerpunkte: (1) Die mögliche Inanspruchnahme der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung nach Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz oder § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz, also der Wiedereinbürgerung israelischer Staatsbürger*innen infolge des unrechtmäßigen Staatsbürgerschaftsentzugs oder der Verfolgung der deutsch-jüdischen Vorfahren während des Nazi-Regimes. (2) Die Auseinandersetzung der Beantragenden mit der eigenen Verortung und Zugehörigkeit zwischen Israel und Deutschland sowie dem kulturellen Erbe der aus Deutschland vertriebenen oder während der Shoah ermordeten Vorfahren. 

Das Projekt setzt sich anhand qualitativer Interviews mit Bewerber*innen um die Wiedergutmachungseinbürgerung explorativ mit israelisch-deutsch-jüdischen Wahrnehmungen von Selbst, Gemeinschaft und Zugehörigkeit auseinander. Wir gehen davon aus, dass Juden*Jüdinnen bei einer Einbürgerungs- und Migrationsentscheidung nach Deutschland, wie andere Gruppen von Migrant*innen auch, komplexe und hybride Identifikationsprozesse durchleben, die aufgrund der nationalsozialistischen Geschichte  Deutschlands jedoch besonders verkompliziert sind. Darüber hinaus wollen wir die Rolle von Vermittlern, wie Anwälten, ergründen, sowie den Entstehungsprozess des Gesetzes durch Stakeholder Interviews besser verstehen. 

  1. Das geringe Wissen in Deutschland darüber, wie historische Verfolgung, kulturelles Erbe unter den heutigen politischen Umständen Entscheidungen über die deutsche Staatsbürgerschaft und Migration von Israelis prägen. 
  2. Beitrag zur wachsenden Forschung zu transnationalen jüdischen Identitäten im Kontext von Rückkehr- bzw. Wiedergutmachungsstaatsbürgerschaft (z.B. Sephardische Gesetze). 
  3. Fehlendes Wissen dazu, wie die Auswirkungen des 7. Oktober 2023, das transnationale Leben israelischer Doppelstaatler verändert hat.  

  1. Verstehen, welche Faktoren Israelis zur Inanspruchnahme der Wiedergutmachungseinbürgerung bewegen. 
  2. Rekonstruktion der Verortung zwischen Herkunfts- und möglichem Aufnahmeland und wie diese durch die (Wieder-)Erlangung deutscher Staatsbürgerschaft beeinflusst wird. 
  3. Untersuchung, wie sich Einstellungen zu Deutschland/Israel sowie Selbstdefinitionen vor und nach einer möglichen Migration verändern. 

  • Episodisch-narrative Interviews mit israelischen Bewerber*innen auf Wiedergutmachungseinbürgerung. 
  • Rekonstruktive Analyse des politischen Prozesses hinter der Reform des Wiedergutmachungseinbürgerungsrechts von 2021. 
  • Expert*innengespräche und Interviews mit sog. „Brokern“ im Bereich der Einbürgerung. 

Förderung: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)