Diskriminierungserfahrungen und vielfaltsbezogene Einstellungen in Sachsen
Abteilung Konsens und Konflikt
Projektleitung: Prof. Dr. Sabrina Zajak
Projektmitarbeitende: Sophia Aalders, Miriam Meksem
Leitende Forschungsfragen
Ein zentrales Studienergebnis ist, dass insgesamt etwas mehr als jede zweite befragte Person in der sächsischen Bevölkerungsbefragung angibt, schon einmal ausgegrenzt oder benachteiligt worden zu sein. Daraus leitet sich ein dringender Handlungsbedarf ab: Wenn knapp mehr als die Hälfte der Befragten angibt, nicht gleichberechtigt behandelt zu werden, stellt dies das Bild einer gleichberechtigten Gesellschaft in Frage.Sophia Aalders, Assoziiertes Mitglied Abteilung Konsens und Konflikt
Das Projekt „Diskriminierungserfahrungen und vielfaltsbezogene Einstellungen in Sachsen“ hat erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme verschiedener Formen von Diskriminierung im Freistaat Sachsen vorgenommen. Im Zentrum stand die Untersuchung, welche Diskriminierungserfahrungen Menschen in Sachsen gemacht haben, und wie verbreitet diese waren. Das Projekt hat Diskriminierung entlang zahlreicher Merkmale analysiert, darunter Geschlecht, religiöse Zugehörigkeit, äußere Erscheinung, Lebensalter, Behinderung, sexuelle Orientierung, rassistische Zuschreibungen, Herkunft sowie sozioökonomischer Status. Damit wurde eine wesentliche Forschungslücke geschlossen.
Beauftragt vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Bereich der Antidiskriminierungsarbeit hat das Projekt zudem untersucht, wie Betroffene auf Diskriminierung reagiert haben, welche Folgen diese Erfahrungen hatten und wie Personen in Sachsen Möglichkeiten zur Verringerung von Diskriminierung einschätzten. Aufgrund des Erhebungszeitraums im Frühjahr 2021 spielte auch die Frage, wie sich die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen auf Diskriminierungserfahrungen ausgewirkt hatten, eine wichtige Rolle.
Darüber hinaus wurden relevante Lebensbereiche systematisch erfasst und Sonderauswertungen zu verschiedenen Diskriminierungsformen vorgenommen, darunter soziale Herabwürdigungen, materielle Benachteiligungen, Soziale Herabwürdigungen und materielle Benachteiligungen im institutionellen Kontext, Gewalterfahrungen, sowie diskursive Dimensionen von Diskriminierung.
Methodisch basierte das Projekt auf drei quantitativen Erhebungen – einer sächsischen Bevölkerungsbefragung, einer Vergleichsbefragung im restlichen Bundesgebiet sowie einer gezielten Betroffenenbefragung in Sachsen –, die gemeinsam ein differenziertes Bild der Diskriminierungssituation in Sachsen ermöglichten.
Das Projekt beschäftigte sich erstmalig mit der Frage, wie Menschen in Sachsen Diskriminierung erleben und wahrnehmen. Während diese Themen bereits in den Jahren zuvor auf Bundesebene untersucht wurden, fehlten spezifische Erkenntnisse und belastbare Zahlen zu den Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Sachsen.
Ziel der Studie war, ein differenziertes Bild der Diskriminierungserfahrungen in Sachsen zu zeichnen.
Die Studie basierte auf drei quantitativen Erhebungen, die zwischen März und September 2021 durchgeführt worden.
- Die sächsische Bevölkerungsbefragung ermöglichte fundierte Aussagen über individuelle Diskriminierungserfahrungen und Einstellungen im Freistaat Sachsen.
- Die vergleichende Bevölkerungsbefragung im restlichen Bundesgebiet erlaubte es, die Ergebnisse der sächsischen Bevölkerungsbefragung einzuordnen.
- Die zusätzliche Betroffenenbefragung in Sachsen nahm dagegen die Diskriminierungserfahrungen und Umgangsstrategien kleiner gesellschaftlicher Gruppen – etwa trans oder nichtheterosexueller Personen – in den Blick.
Die Teilnehmenden in den Bevölkerungsbefragungen entsprachen nach zentralen Merkmalen wie Geschlecht und Alter den jeweiligen Anteilen in der Gesamtbevölkerung. Die Betroffenenbefragung richtete sich hingegen gezielt an Personen mit Diskriminierungserfahrungen. Dadurch waren die Anteile bestimmter Gruppen höher als in den Bevölkerungsbefragungen. So ermöglichte die Betroffenenbefragung für einige Gruppen vertiefende Analysen.
Zentrale Ergebnisse:
- 55% der Befragten in Sachsen geben an, dass sie schon einmal Diskriminierung erfahren haben.
- Der Vergleich zwischen sächsischer Bevölkerungsbefragung und der Bevölkerungsbefragung im restlichen Bundesgebiet zeigt, dass Diskriminierungserfahrungen in Sachsen sich häufig nicht oder nur in geringem Ausmaß von bundesweiten Erfahrungen unterscheiden.
- Befragte haben besonders häufig im Bildungswesen, im Arbeitsleben und durch die Medien oder Politik Diskriminierung erlebt.
- Befragte erleben Diskriminierung sowohl entlang von Merkmalen die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind als auch entlang von weiteren Merkmalen die nicht gesetzlich geschützt sind. So haben unter den Befragten in Sachsen, die Diskriminierung erlebt haben, beispielsweise 39% diese entlang des Lebensalters, 31% entlang von Behinderung(en), und 18% entlang des Geschlechts erlebt aber auch 46% entlang der äußeren Erscheinung, 34% entlang ihres sozioökonomischen Status und 42% entlang der eigenen Gestik oder Mimik.
- Es zeigt sich, dass nicht alle Personen gleichermaßen von Diskriminierung betroffen sind. Ein höheres Diskriminierungsrisiko haben homosexuelle Personen, trans*, nichtbinäre*, genderqueere, genderfluide oder eine Geschlechtszuordnung ablehnende Personen sowie Personen mit (einer) Behinderung(en) und Personen, die von rassistischen Zuschreibungen betroffen sind.
- Unter den untersuchten Diskriminierungsformen erleben Befragte in Sachsen am häufigsten Formen der sozialen Herabwürdigung – hierzu zählen die Erfahrung angestarrt zu werden (29%), Intelligenz oder Fähigkeiten abgesprochen zu bekommen (29%) oder hinsichtlich der eigenen Leistungen abgewertet zu werden (28%).
- Befragte wählen am häufigsten individualisierte Umgangsstrategien (z. B. Gespräche mit nahestehenden Personen) um ihre Diskriminierungserfahrungen zu verarbeiten. Institutionalisierte Möglichkeiten (z. B. offizielle Beschwerden) werden seltener genutzt.
- Mehr als zwei Drittel (69%) der Teilnehmenden der Betroffenenbefragung geben an, infolge von Diskriminierungserfahrungen öfter traurig oder gestresst zu sein. 60% der Befragten geben an, ängstlicher geworden zu sein und mehr auf ihr Umfeld oder ihre Umgebung zu achten. Zudem berichtet fast die Hälfte der Befragten (45%), infolge von Diskriminierungserfahrungen Depressionen oder andere Belastungsstörungen entwickelt zu haben. 27% der Befragten geben körperliche Beschwerden an.
- Viele der befragten Personen sehen Handlungsbedarf bezüglich der Möglichkeiten, Diskriminierung zu verringern: 60% halten den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und drei Viertel seine Umsetzung für nicht ausreichend.
Es wurden Empfehlungen für drei zentrale Felder für staatliches Handeln auf Landesebene ausgesprochen, um den Schutz vor Diskriminierungserfahrungen in Sachsen zu stärken:
Umsetzung von Diversity Mainstreaming als Gesamtstrategie. Mit diesen Maßnahmen kann die öffentliche Verwaltung einerseits das Diskriminierungsrisiko verringern und andererseits mit gutem Beispiel für die Privatwirtschaft vorangehen:
- konsequente Umsetzung von positiven Maßnahmen in der Sächsischen Landes- und Kommunalverwaltung als Arbeitgeberin sowie
- Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle im Kontakt mit staatlichen Stellen.
Mehr Unterstützung für von Diskriminierung Betroffene außerhalb des privaten Raumes. Bislang bewältigt ein Großteil der Betroffenen ihre Erfahrungen hauptsächlich in privaten Gesprächen im persönlichen Nahumfeld. Um Alternativen zu schaffen und zu fördern, sollten
- Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke in allen zehn Landkreisen flächendeckend ausgebaut und
- Community-Selbstorganisationen für Personen, die Diskriminierung erlebt haben, gestärkt werden.
Erweiterung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes, um sich dem breiten Verständnis von Diskriminierung von Befragten rechtlich und bildungspolitisch anzunähern. Dazu kann auf Landesebene
- ein Antidiskriminierungsgesetz (LADG) für den Freistaat Sachsen eingeführt sowie
- ein explizites Diskriminierungsverbot im Schulgesetz ergänzt werden.
Förderung: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; Referat V.4 Antidiskriminierung, Gewalt- und Opferschutz (Drittmittel)
Kooperationspartner:
Antidiskriminierungsbüro ADB Sachsen