Evaluation der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)

Abteilung Integration

Projektleitung: Dr. Sarah Berndt,  Dr. Niklas Harder

Projektmitarbeitende: Begüm Güngör

Laufzeit August 2023 bis Januar 2025
Status Abgeschlossenes Projekt

Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist eines der größten Integrationsinstrumente des Bundes. Trotzdem gab es bis zuletzt kaum unabhängige Forschung darüber, wen die Beratung erreicht, wie sie arbeitet und was sie bewirkt. Das Projekt hat die MBE erstmals umfassend als Prozess und in ihrer Wirkung evaluiert.

Leitende Forschungsfragen

Welche Ressourcen stehen der Migrationsberatung zur Verfügung, und reichen sie für ihren Auftrag?
Wer nimmt das Beratungsangebot in Anspruch – erreicht es die vorgesehene Zielgruppe der Neuzugewanderten?
Wie gestaltet sich die Beratungsarbeit in der Praxis?
Welche Wirkung erzielt die Beratung?
Die Beratung wirkt. Sie stößt aber dort an ihre Grenzen, wo die Regeldienste die Ratsuchenden wieder an sie zurückverweisen.
Dr. Sarah Berndt, Projektleitung, Abteilung Integration

Mit zuletzt ca. 500.000 erreichten Personen im Jahr und 1.107 über sieben Verbände verteilt geförderte VZÄ-Stellen ist die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) ein großes Bundesprogramm. Das Programm soll sich hauptsächlich an Migrant*innen über 27 Jahren richten, die noch keine drei Jahre in Deutschland sind. 2020 hielten sich jedoch etwa 75 % aller Beratenen schon länger als drei Jahre in Deutschland auf. Vor diesem Hintergrund evaluiert das Projekt die Wirkung der MBE. In erster Linie geht es darum zu klären, ob das Programm seine Zielgruppe erreicht, wie wirkungsvoll die Beratung ist und ob wesentliche Beratungsbedarfe in der Programmplanung übersehen wurden. Es soll geprüft werden, wie sich das Programm verbessern lässt, um Ausländer*innen in den ersten und besonders wichtigen Jahren in Deutschland zu unterstützen. Zudem sollen Beratungsbedarfe von Ausländer*innen, die sich schon länger als drei Jahre in Deutschland aufhalten, dargelegt werden.

 

Die Evaluation greift dabei auf drei unterschiedliche Datenquellen zurück. Einerseits wird anhand von Prozessdaten der Träger, der Umfang der Beratung und die Zusammensetzung der Beratenen dargestellt werden. Für ein besseres Verständnis der Beratenen werden andererseits ehemals Beratene online befragt. Als Kontrollgruppe werden, zumindest für die Untergruppe der Geflüchteten, Befragte aus dem Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) herangezogen. Zusätzlich werden qualitative Interviews mit Berater*innen, Trägern und Beratenen geführt.

Die MBE besteht seit 2005 und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle durch ein Controllingsystem. Eine umfassende Prozess- und Wirkungsevaluation fehlte jedoch bis auf eine einzige frühere Untersuchung. Die vorhandene Forschung stützt sich weitgehend auf eine einzige Datenquelle und behandelt vor allem die Bekanntheit der MBE und das Nutzungsverhalten der Zugewanderten – nicht die Frage, was die Beratung bewirkt.

Das Projekt sollte klären, welche Ressourcen der MBE zur Verfügung stehen, wer das Angebot in Anspruch nimmt, wie die Arbeitsprozesse gestaltet sind und welche Wirkung die Beratung erzielt. Aus diesen Befunden wurden Handlungsempfehlungen für die künftige Gestaltung des Beratungsangebots entwickelt.

Die Evaluation ist als Mixed-Methods-Studie angelegt und stützt sich auf drei gleichgewichtete, gleichzeitig eingesetzte Zugänge: die administrativen Prozess- und Wirkungsdaten aus dem Controllingsystem der MBE für die Jahre 2013 bis 2022; eine Online-Befragung von Ratsuchenden im Frühjahr 2024, an der sich 1.751 Personen beteiligten; und 16 qualitative Interviews mit Berater*innen zwischen Februar und April 2024.

Zusätzlich wurde versucht, die eigens erhobenen Daten mit der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten zu verknüpfen, um den kausalen Effekt der MBE zu schätzen. Wegen der unterschiedlichen Befragungszeitpunkte war eine zuverlässige Schätzung nicht möglich; der Bericht legt stattdessen dar, wie eine solche Schätzung künftig gelingen kann.

 

Die MBE erzielt eine kurz- bis mittelfristige Wirkung. Sie ist sehr gut geeignet, um unmittelbare Probleme zu lösen; die Ratsuchenden sind mit der Beratung und ihrer Ausgestaltung zufrieden. Die Beratung fördert selbstständiges Handeln, vermittelt zuverlässig in Integrations- und Sprachkurse und verbessert prekäre wirtschaftliche, gesundheitliche, familiäre und psychosoziale Lebenslagen. Die Controllingdaten deuten darauf hin, dass der Anteil erwerbstätiger Ratsuchender im Verlauf der Beratung steigt. Besonders wirksam sind intensive Beratungen, ein persönlich erstellter Förderplan und Hilfe im Umgang mit Behörden.

 

Das mittelfristige Ziel, Ratsuchende in die Regeldienste zu überführen, wird dagegen nur teilweise erreicht: Regeldienste und Behörden verweisen häufig an die MBE zurück, sprachliche Barrieren und ungelöste Probleme verstärken die Angewiesenheit auf die Beratung.

 

Bei den Ressourcen zeigt sich ein Widerspruch. Personalstellen, Finanzvolumen und Beratungsaufkommen sind in zehn Jahren gestiegen, dennoch berichten die Berater*innen übergreifend von knapper werdenden Ressourcen und wachsender Arbeitsbelastung. Erschwerend kommt hinzu, dass das Zuwendungsverfahren keine Sicherheit für den Fortbestand der Arbeitsplätze bietet und damit dem Aufbau nachhaltiger Strukturen entgegensteht.

 

Die Ratsuchenden werden mehrheitlich innerhalb der vorgesehenen ersten drei Jahre beraten, bilden aber keine homogene Gruppe: Zeitpunkt des Zugangs und Beratungsdauer variieren mit individuellen und strukturellen Faktoren.

Der MBE sollten ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sowie praxisorientierte Rahmenbedingungen bereitgestellt werden, damit bedarfsgerechte Beratung ohne weiter steigende Arbeitsbelastung möglich ist. Dazu gehört, den Aufgabenbereich der MBE zu präzisieren.

Die interkulturelle Öffnung der Regeldienste muss von Ländern und Kommunen beschleunigt werden. Solange sie nicht gegeben ist, lassen sich Befristungsvorgaben nicht immer umsetzen, ohne die Wirkung der bereits geleisteten Beratung zu gefährden. Eine zeitliche oder inhaltliche Begrenzung der MBE erfordert deshalb zugleich Investitionen von Ländern, Kommunen und Arbeitsverwaltung in Anschlussangebote.

Qualitativ hochwertige Sprachmittlung sollte flächendeckend verfügbar sein, und das Fortbildungs- und Supervisionsangebot für Berater*innen sollte erweitert werden.

Die MBE löst nicht alle Anliegen selbst. Ein zentraler Teil ihrer Arbeit besteht darin, Ratsuchende an die zuständige Stelle weiterzuleiten – an das Jobcenter, die Ausländerbehörde, eine Schuldnerberatung oder eine Anerkennungsstelle. Damit das funktioniert, braucht es stabile Kooperationen und direkte Ansprechpersonen.

Regeldienste sind die Einrichtungen, die allen offenstehen: Jobcenter, Beratungsstellen, Ämter, Gesundheitsdienste. Interkulturelle Öffnung bedeutet, dass diese Stellen auch für Zugewanderte tatsächlich nutzbar sind – durch einfache Sprache, verfügbare Sprachmittlung und Personal, das mit Migrationsbiografien umgehen kann. Wo das fehlt, bleiben Ratsuchende auf spezialisierte Angebote wie die MBE angewiesen.

  • Berndt, S.; Güngör, B.; Harder, N.; Mocek, A. (2025): Evaluation der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) 2024: Ergebnisbericht des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Berlin: DeZIM.

Förderung: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Drittmittel)

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