Kurzexpertise zu Reaktionsverhalten bei rassistischer Diskriminierung

Abteilung Konsens und Konflikt

Projektleitung: Prof. Dr. Sabrina Zajak

Laufzeit August 2020 bis Dezember 2020
Status Abgeschlossenes Projekt

Rassistische Diskriminierung erleben viele Menschen in Deutschland. Doch wie reagieren Betroffene darauf? Diese Sonderauswertung untersuchte erstmals systematisch, welche Faktoren beeinflussen, ob Betroffene sich wehren, Beschwerde einlegen oder Unterstützung suchen, und welche Hindernisse sie davon abhalten, ihre Rechte durchzusetzen.

Leitende Forschungsfragen

Welche Kontextfaktoren beeinflussen, ob Betroffene rassistischer Diskriminierung Gegenmaßnahmen ergreifen oder davon absehen?
Welche Rolle spielen der Lebensbereich, die Beziehungsstruktur zwischen Täter*innen und Betroffenen, die Diskriminierungsform und solidarisches Verhalten für das Reaktionsverhalten?
Warum verzichten Betroffene auf rechtliche Schritte und welche Konsequenzen erleben sie, wenn sie sich zur Wehr setzen?
Wie können Betroffene rassistischer Diskriminierung besser dabei unterstützt werden, ihre Rechte durchzusetzen?
Betroffene, die in der Diskriminierungssituation von anderen Anwesenden unterstützt wurden, reagierten hingegen mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 Prozent aktiv/konfrontativ auf die Täter*innen.
Prof. Dr. Sabrina Zajak, Assoziiertes Mitglied, Abteilung Konsens und Konflikt

Die Studie untersuchte systematisch, wie Menschen auf erlebte rassistische Diskriminierung reagierten; ob sie sich wehrten, Klage erhoben, Beschwerde einlegten, Medien einschalteten oder auf Reaktionen verzichteten. Dabei wurden konkrete Kontextfaktoren der Diskriminierungssituation analysiert: der Lebensbereich (z.B. Arbeit, Bildung, Ämter und Behörden), die Beziehungsstruktur zwischen Täter*innen und Betroffenen, die Diskriminierungsform (soziale Herabwürdigung vs. materielle Benachteiligung), das Solidaritätsverhalten anwesender Dritter sowie die direkte Reaktion in der Diskriminierungssituation selbst.

Bisherige Studien hatten Reaktionen auf Diskriminierung meist allgemein untersucht, ohne nach spezifischen Diskriminierungsmerkmalen, Kontextfaktoren oder soziodemographischen Hintergründen zu differenzieren. Diese Kurzexpertise schloss die Lücke, indem sie erstmals systematisch untersuchte, wie das konkrete situative Setting der Diskriminierung, etwa hierarchische Beziehungen, der institutionelle Kontext oder die Anwesenheit solidarischer Dritter, das Reaktionsverhalten beeinflusste. Es wurden differenzierte Ergebnisse für unterschiedliche Gruppen nach Migrationshintergrund, Herkunftsländern und Geschlecht geliefert.

Das zentrale Ziel war es, wissenschaftlich fundierte Hinweise zu liefern, wie Betroffene rassistischer Diskriminierung besser dabei unterstützt werden können, ihre Rechte durchzusetzen. Die Studie wollte verstehen, welche strukturellen und situativen Faktoren Betroffene ermutigten oder davon abhielten, gegen Diskriminierung vorzugehen. Daraus sollten konkrete Handlungsempfehlungen für Politik, Antidiskriminierungsberatung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes- und Landesebene abgeleitet werden. Ein weiteres Ziel war es, die Unterschiede zwischen verschiedenen Lebensbereichen und Betroffenengruppen herauszuarbeiten.

Die Studie bestand aus zwei Modulen. Modul I umfasste eine quantitative Sonderauswertung des Datensatzes "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Erhebung 2015) mit 2.528 Fällen rassistischer Diskriminierung. Mittels logistischer Regressionen wurden die Effekte verschiedener Kontextfaktoren auf Handlungsstrategien, Gründe für Nicht-Reaktionen und Konsequenzen von Gegenmaßnahmen analysiert. Modul II bestand aus einem Workshop im November 2020 mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen der Antirassismusarbeit und Betroffenenberatung. Die Ergebnisse wurden gemeinsam reflektiert und Handlungsempfehlungen entwickelt, die praktische Arbeitserfahrungen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen verbanden.

Erstmals wurde systematisch untersucht, wie das konkrete situative Setting der Diskriminierung, etwa hierarchische Beziehungen oder die Anwesenheit solidarischer Dritter, das Reaktionsverhalten beeinflusst.

Wissenschaftlich fundierte Hinweise zu liefern, wie Betroffene besser unterstützt werden können, ihre Rechte durchzusetzen, und daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Beratung abzuleiten.

Kern des Projekts war eine quantitative Sonderauswertung von 2.528 Fällen rassistischer Diskriminierung (ADS-Datensatz 2015) mittels logistischer Regressionen. Außerdem wurde im November 2020 ein Workshop mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Reflexion und Entwicklung von Handlungsempfehlungen durchgeführt.

Die Studie zeigt, dass die Mehrheit der Betroffenen (ca. 42% keine Reaktion) im Nachgang nichts gegen die Diskriminierung unternimmt. Nur knapp ein Viertel (ca. 24%) ergriff strategische Gegenmaßnahmen, etwa 18% suchten Unterstützung.

Zentrale Befunde:

  • Solidarisches Verhalten wirkt: Wenn anwesende Dritte die Betroffenen unterstützten, stieg die Wahrscheinlichkeit für aktive Konfrontation um 22 Prozentpunkte (von 48% auf 70%) und für strategische Gegenmaßnahmen um 9 Prozentpunkte.
  • Lebensbereiche machen einen Unterschied: Im Bildungsbereich (33%) und Gesundheitswesen wurden am häufigsten strategische Gegenmaßnahmen ergriffen, während bei Ämtern und Behörden trotz vorhandener Beschwerdewege seltener gegen Diskriminierung vorgegangen wurde (22%). In Arbeit und Bildung wird häufiger Unterstützung gesucht als in Freizeit/Öffentlichkeit oder auf dem Wohnungsmarkt.
  • Diskriminierungsform: Bei sozialer Herabwürdigung wenden Betroffene häufiger Ausweichstrategien an als bei materieller Benachteiligung. Besonders bei rassistischen Beleidigungen und Rechteverwehrung werden eher Gegenmaßnahmen ergriffen.
  • Direkte Reaktion: Personen, die bereits in der Diskriminierungssituation aktiv reagierten, ergreifen mit 19 Prozentpunkten höherer Wahrscheinlichkeit auch später Gegenmaßnahmen.
  • Konsequenzen: Positive Konsequenzen (Entschuldigung, Wiedergutmachung) erleben nur 19% der Betroffenen, negative Konsequenzen (Wiederholung der Diskriminierung) 26%. Besonders bei materieller Benachteiligung sind positive Konsequenzen seltener.
  • Gründe für Nicht-Reaktion: Hauptgründe sind Unwissenheit über Handlungsmöglichkeiten (35%), Angst vor negativen Folgen (39%), Belastung durch Auseinandersetzung (34%) und fehlende Zuversicht auf Erfolg (59%).

Förderung: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drittmittel)