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Staatliche Regulierung und Verwaltungsplanung in der Integrationsgesellschaft

Abteilung Integration

Projektleitung: Dr. Niklas Harder

Projektmitarbeitende: Dr. Samir Khalil,  Alexandra Orlova,  Dr. David Schiefer

Laufzeit Januar 2025 bis Dezember 2027
Status Laufendes Projekt

Wie viele Menschen nach Deutschland einwandern und wie es ihnen wirtschaftlich ergeht, ist statistisch gut dokumentiert. Wie staatliche Institutionen mit ihnen umgehen, ist dagegen deutlich weniger gut erforscht. Das Projekt nimmt in drei Modulen staatliches Handeln auf allen föderalen Ebenen in den Blick: die Verteilung von Geflüchteten auf Länder und Kommunen, den Umgang von Behörden mit grenzüberschreitenden Fürsorgeverpflichtungen und die Frage, ob sich institutionelle Diskriminierung anhand von Verwaltungsdaten messen lässt.

Leitende Forschungsfragen

Wie müsste ein Verteilungsverfahren für Geflüchtete aussehen, das ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt systematisch verbessert?
Wie regulieren deutsche Gesetze und Behörden grenzüberschreitende Fürsorgebeziehungen, und wo entstehen dabei Versorgungslücken?
An welcher Stelle im Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten lässt sich institutionelle Diskriminierung belastbar messen?
Über die Zahlen zur Zuwanderung wissen wir viel. Über die Rolle staatlicher Institutionen im Integrationsprozess wissen wir erstaunlich wenig.
Dr. Niklas Harder, Projektleitung, Abteilung Integration

Die BAMF-Geschäftsstatistik, das AZR, der Mikrozensus und gesonderte SOEP-Befragungen erheben Daten zu Menschen, die nach Deutschland einwandern. Auf Grundlage dieser Daten werden Aspekte wie die Arbeitsmarktbeteiligung, das Armutsrisiko, Integrationserfolge und die demografische Zusammensetzung von Migrant*innen beschrieben und analysiert. Immer wieder Gegenstand der öffentlichen Debatte (siehe z.B. Bezahlkarte, Sprachkurse oder Unterbringungs- und Verteilungsverfahren) aber deutlich weniger gut dokumentiert und erforscht ist der Umgang unterschiedlicher staatlicher Institutionen mit zugewanderten und geflüchteten Menschen, ihren transnationalen Bezügen und Verpflichtungen, sowie die Ergebnisse staatlicher Maßnahmen für die Integrationsverläufe einzelnen Subpopulationen.

Die unterschiedlichen Module dieses Projekts nehmen verschiedene staatliche Institutionen auf allen föderalen Ebenen in den Blick, um staatliche Regulierung und das Handeln staatlicher Institutionen zu dokumentieren, Maßnahmen und deren Umsetzung zu analysieren und Anstöße für neue Maßnahmen und mögliche Gesetzesreformen zu geben.

Für die USA und die Schweiz ist belegt, dass sich die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten deutlich verbessern lässt, wenn bei der Verteilung individuelle Merkmale und regionale Bedingungen zusammen betrachtet werden. Auf Deutschland sind diese Befunde nur bedingt übertragbar. Bekannt ist hier, dass sich die Integrationschancen zwischen Kommunen stark unterscheiden – wie eine bessere Verteilung aussehen müsste, ist dagegen offen.

Zu transnationaler Fürsorge liegt umfangreiche, überwiegend qualitative Forschung vor. Es fehlen jedoch Arbeiten, die die Politiken und Verwaltungspraktiken im Umgang mit diesen grenzüberschreitenden Lebensverhältnissen identifizieren und deren Wirkung prüfen.

Zur Messung von Diskriminierung durch Exekutive und Judikative gibt es eine internationale methodische Debatte. Für Deutschland ist bislang nicht systematisch geprüft, welche Verwaltungsdaten sich dafür eignen und welche Annahmen dafür erfüllt sein müssen.

Das Projekt will staatliche Regulierung und Verwaltungshandeln dokumentieren, ihre Wirkung analysieren und daraus Anstöße für Reformen geben. Konkret soll es einen empirisch begründeten Vorschlag für ein verbessertes Verteilungsverfahren vorlegen, sichtbar machen, wo das deutsche Regelwerk grenzüberschreitende Fürsorge erschwert, und klären, ob sich institutionelle Diskriminierung mit vorhandenen Verwaltungsdaten überhaupt belastbar messen lässt.

Modul 1 wertet administrative Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie die Integrierten Erwerbsbiografien und die Statushistorik Zuwanderung des IAB aus. Mit Regressionsverfahren wird geprüft, für wen die Arbeitsmarktintegration wo besser gelingt; daraus wird ein verbessertes Verteilungsverfahren entwickelt.

Modul 2 verbindet die Analyse von Gesetzen und Rechtsprechung mit Expert*inneninterviews in staatlichen und nichtstaatlichen Unterstützungsstrukturen – etwa zu Krankenversicherung, Rentenbezug und der Pflege von Angehörigen im Ausland.

Modul 3 dokumentiert zunächst, aus welcher Abfolge institutioneller Entscheidungen die Kriminal-, Rechtspflege- und Strafverfolgungsstatistiken entstehen, und prüft anschließend, an welchen Stellen sogenannte Outcome-Tests anwendbar sind.

Wer in Deutschland Asyl beantragt, kann den Wohnort zunächst nicht wählen. Der Königsteiner Schlüssel legt fest, wie viele Asylsuchende jedes Bundesland aufnimmt; innerhalb der Länder gelten eigene Schlüssel. Diese Verfahren richten sich nach Steuereinnahmen, Bevölkerungszahl und Kapazitäten – nicht danach, wo eine bestimmte Person die besten Chancen auf Arbeit und Teilhabe hätte.

  • Khalil, S. (2025): Information on Integration: Administrative Offerings & Immigrant Engagement. Journal of Quantitative Description: Digital Media 5.
  • Hainmueller, J.; Marbach, M.; Hangartner, D.; Harder, N.; Vallizadeh, E. (2026): Refugee labor market integration at scale: Evidence from Germany's fast-track employment program. PNAS 123 (14), 1–12.
  • Bansak, K. et al. (2018): Improving refugee integration through data-driven algorithmic assignment. Science 359, 325–329.
  • Knox, D.; Lowe, W.; Mummolo, J. (2020): Administrative Records Mask Racially Biased Policing. American Political Science Review 114 (3), 619–637.

Förderung: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)

Publikationen