Subjektive Diskriminierungserfahrungen in der SOEP-Hauptbefragung 2022

Abteilung Konsens und Konflikt

Projektleitung: Samera Bartsch

Projektmitarbeitende: Ilse Kuschel Miriam Meksem

Laufzeit März 2025 bis Oktober 2025
Status Abgeschlossenes Projekt

Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), die größte und älteste repräsentative Langzeitstudie Deutschlands, hat im Jahr 2022 erstmals Fragen zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen in die Hauptbefragung aufgenommen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) damit beauftragt, diese Daten auszuwerten.

Leitende Forschungsfragen

Wie viele Menschen erleben Diskriminierung und in welchen Lebensbereichen?
Welche gesellschaftlichen Gruppen haben ein erhöhtes Risiko, Diskriminierung zu erleben?
Wie reagieren Menschen auf Diskriminierungserfahrungen?
Wie hängen Diskriminierungserfahrungen mit Gesundheit, Lebenszufriedenheit und emotionalem Wohlbefinden zusammen?
Die Auswertungen bestätigen, dass Diskriminierung nicht alle Menschen gleichermaßen betrifft. Bestimmte gesellschaftliche Teilgruppen haben eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit, von Diskriminierung zu berichten, als andere. Gruppenvergleiche zeigen hierbei klare Unterschiede entlang aller vom AGG geschützten Diskriminierungsmerkmale.
Samera Bartsch & Miriam Meksem, Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Abteilung Konsens und Konflikt

  • Daten zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen sind entscheidend, um unterschiedliche Betroffenheiten sichtbar zu machen, ein besseres Verständnis von Diskriminierungsdynamiken zu gewinnen und gesellschaftlichen sowie politischen Handlungsbedarf gezielt zu identifizieren. Bisher gibt es jedoch keine ausreichende Datenbasis für eine umfassende Diskriminierungsberichterstattung, die alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungskategorien sowie verschiedene Lebensbereiche abdeckt.
  • Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung privater Haushalte, die jährlich etwa 30.000 Menschen in rund 20.000 Haushalten befragt. Zur Verbesserung der Datenlage hat das SOEP im Jahr 2022 eine neues Fragenmodul zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen in die SOEP-Hauptbefragung integriert.
  • Ziel der Studie ist es, den Datensatz zu diesem neuen Fragenmodul auszuwerten. Das umfasst deskriptive Häufigkeiten sowie multivariate Analysen. Der Fokus der Auswertung liegt dabei auf folgenden Themenkomplexen:
  • Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen insgesamt und nach Lebensbereichen; Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen entlang von Diskriminierungsmerkmalen und soziodemografischen Teilgruppen; Reaktionen auf Diskriminierungserfahrungen; Folgen von Diskriminierungserfahrungen.
  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zur Durchführung der Studie beauftragt.

Weitere Informationen zu der Studie befinden sich auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/soep_aus… 

Link zur Publikation: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/soep_aus… 

Kurzfassung: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/soep_aus… 

In verschiedenen Wiederholungsbefragungen in Deutschland sind Fragen zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen bereits aufgegriffen, allerdings beschränken sich diese Erhebungen häufig auf einzelne Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Migrant*innen oder ältere Personen) oder Lebensbereiche (zum Beispiel Arbeitsplatz oder Bildung). Eine übergreifende Erfassung von Diskriminierungserfahrungen, die alle Schutzgründe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zugleich verschiedene gesellschaftliche Lebensbereiche berücksichtigt, fehlte hingegen bisher. Die Aufnahme des Fragenmoduls zu Diskriminierung in die SOEP-Haupterhebung schließt diese Lücke.

Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist die größte und älteste repräsentative Langzeitstudie, die den gesellschaftlichen Wandel sowie die Entwicklung der Lebensbedingungen in Deutschland untersucht. Dafür werden jährlich 30.000 Menschen aus privaten Haushalten befragt. Im Jahr 2022 wurden erstmals Fragen zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen in die Hauptbefragung aufgenommen. Damit liegen nun umfassende und repräsentative Daten für eine Diskriminierungsberichterstattung vor. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) damit beauftragt, diese Daten auszuwerten. Die Ergebnisse der Studie sollen dazu dienen, bestehende Diskriminierungsrisiken und die Vulnerabilität bestimmter Gesellschaftsgruppen in relevanten Lebensbereichen aufzuzeigen. 

Datengrundlage:
Grundlage für die Auswertungen sind die Daten der Haupterhebung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2022. Die Datenerhebung fand im Zeitraum vom 9. Mai 2022 bis 31. Januar 2023 statt und erfolgte in zwei Schritten: Die Befragten wurden persönlich oder telefonisch interviewt und füllten anschließend einen Fragebogen aus. Dieser konnte entweder vor Ort auf einem Tablet (CASI), online (CAWI) oder in Papierform (PAPI) ausgefüllt werden.

Analysemethoden:
Deskriptive Analysen zur Verteilung der Häufigkeiten von Diskriminierungserfahrungen auf Lebensbereiche und zur Verteilung der Reaktionen auf Diskriminierung; multivariate Regressionsmodelle zur Analyse von Diskriminierungsrisiken verschiedener gesellschaftlicher Teilgruppen sowie zum Zusammenhang von Diskriminierungserfahrungen mit Gesundheit, Lebenszufriedenheit und weiteren Aspekten des Wohlbefindens

  • 13,1 Prozent der Befragten gaben an, in den zwölf Monaten vor der Befragung, Diskriminierung erlebt zu haben.
  • Diskriminierung betrifft Angehörige bestimmter Gruppen deutlich mehr als andere Menschen. Beispielsweise berichten trans*, inter* und nicht-binäre* Personen (31,8 Prozent) sowie Frauen (16,1 Prozent) mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungserfahrungen als Männer (9,8 Prozent). Muslimische Personen berichten mit einer Wahrscheinlichkeit von 28,6 Prozent von Diskriminierungserfahrungen. Der Wert ist fast dreimal so hoch wie bei nicht-muslimischen Personen (10,4 Prozent). Und Menschen mit Migrationshintergrund (21 Prozent) berichten mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungserfahrungen als Personen ohne Migrationshintergrund (9,8 Prozent).
  • In der Umfrage wurden die Befragten gebeten, anzugeben, auf welche Diskriminierungsmerkmale sie die Diskriminierung zurückführen, die sie erlebt haben. Die Mehrheit der Befragten nennt Diskriminierungsmerkmale, die vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind, am häufigsten ethnische Herkunft beziehungsweise rassistische Gründe (41,9 Prozent) und Geschlecht oder Geschlechteridentität (23,8 Prozent). Ebenfalls häufig sahen sich von Diskriminierung betroffene aufgrund ihres Aussehens (25,9 Prozent) oder aufgrund ihres sozioökonomischen Status (20,8 Prozent) benachteiligt – zwei Merkmale, die das AGG nicht schützt.
  • Ein Großteil der Befragten mit Diskriminierungserfahrungen (79,0 Prozent) erlebte Diskriminierung in Lebensbereichen, die in den Anwendungsbereich des AGG fallen. Besonders häufig nennen Betroffene den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (40,7 Prozent) sowie den Bereich Arbeitsleben (39,2 Prozent). Darüber hinaus geben 20,3 Prozent von ihnen an, dass sie Diskriminierungserfahrungen im Gesundheits- und Pflegebereich gemacht haben. 27,4 Prozent der Personen mit Diskriminierungserfahrungen berichten, dass sie Benachteiligungen durch staatliches Handeln erlebt haben – im Kontakt mit Ämtern und Behörden, der Polizei oder in der Schule.
  • Die Mehrheit der Betroffenen (56 Prozent) unternimmt keine aktiven Schritte gegen erlebte Diskriminierung. Immerhin 29,7 Prozent sprechen die diskriminierende Person oder Stelle direkt an.
  • Die Auswertung der SOEP-Daten zeigt: Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, berichten häufiger von einem weniger guten oder schlechten Gesundheitszustand (24,7 Prozent) als Personen, die keine Diskriminierungserfahrungen gemacht haben (14 Prozent). Zudem berichten von Diskriminierung Betroffene von einer geringeren Lebenszufriedenheit, von psychischen Belastungen sowie von einem sinkenden Vertrauen in gesellschaftliche Strukturen und Institutionen.

  • Die Schutzgründe in § 1 AGG sollten um den sozialen Status, Staatsangehörigkeit und familiäre Fürsorgeverantwortung erweitert werden.
  • In allen Lebensbereichen sollten Maßnahmen zur Bekämpfung rassistischer, religionsbezogener, geschlechterbezogener Diskriminierung umgesetzt werden.
  • Transparente und inklusive Beschwerdestellen und -wege in allen Lebensbereichen sollten geschaffen und bekannt gemacht werden.
  • Niedrigschwellige Zugänge zu psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sollten abgesichert werden.
  • Verantwortungsträger*innen sollten für die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, emotionalen und gesellschaftlichen Folgen von Diskriminierung sensibilisiert werden.
  • Das Fragemodul zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen sollte dauerhaft in die SOEP-Haupterhebung aufgenommen werden.

Förderung: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Drittmittel)