Welches Antidiskriminierungsrecht wollen wir?

Policy-Analyse zu den Debatten um den Diskriminierungsschutz in Deutschland

Abteilung Konsens und Konflikt

Projektleitung: Prof. Dr. Ralf WölferProf. Dr. Sabrina Zajak

Projektkoordination: Samera Bartsch

Projektmitarbeitende: Sophia Aalders

Laufzeit Mai 2021 bis März 2023
Status Abgeschlossenes Projekt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 das zentrale Regelwerk für rechtlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland. Ausgangspunkt des Forschungsprojekts war die Diskrepanz zwischen breit artikulierten Reformbedarfen einerseits und ausbleibenden tatsächlichen Reformen des AGG. Das Forschungsprojekt hat untersucht, wie sich die politische Stagnation im Antidiskriminierungsrecht erklären lässt. Hierfür wurden die Akteursstrukturen im Politikfeld Antidiskriminierungsrecht analysiert.

Leitende Forschungsfragen

Wie lässt sich erklären, dass ein Wandel im Antidiskriminierungsrecht ausbleibt?
Welche Positionen, Interessen und politische Grundüberzeugungen vertreten unterschiedliche Akteure zum Antidiskriminierungsrecht in Deutschland?
Wie agieren die verschiedenen Akteure strategisch, um ihre Präferenzen zum Antidiskriminierungsrecht zu verwirklichen?
Welche Netzwerkstrukturen gibt es zwischen den Akteuren im Feld?
Dass das Gesetz trotz langjähriger Reformvorschläge nicht novelliert wurde, zeigt: Antidiskriminierungsarbeit findet auf Bundesebene bislang zu wenig Gehör.
Samera Bartsch, Assoziiertes Mitglied, Abteilung Konsens und Konflikt

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches 2006 in Kraft getreten ist, existiert in Deutschland ein grundsätzlicher Diskriminierungsschutz. 
Ausgangspunkt des Forschungsprojekts war die beobachtete Diskrepanz zwischen breit artikulierten Reformbedarfen und ausbleibenden tatsächlichen Reformen des AGG. Das Forschungsprojekt hat untersucht, wie sich die politische Stagnation im Antidiskriminierungsrecht erklären lässt.

Hierfür wurden die Akteursstrukturen im Feld untersucht und analysiert, welche Positionen, Interessen und politische Grundüberzeugungen unterschiedliche Akteure zum Antidiskriminierungsrecht vertreten, welche Netzwerke existieren und wie die verschiedenen Akteure strategisch agieren, um ihre Forderungen zu verwirklichen. 

Eine Analyse dieser Aspekte trägt dazu bei, die erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Vermittlung und Durchsetzung von Interessen zu erklären. Die Policy-Analyse orientierte sich dabei an dem theoretischen Modell des Advocacy Coalition Framework. 

Das Forschungsprojekt legte erstmals einen politikwissenschaftlichen Überblick zu relevanten Akteuren, deren Interessen und Grundpositionen zum Antidiskriminierungsrecht in Deutschland vor. Während es seit Inkrafttreten des AGG zahlreiche verstreute Beiträge aus Rechts- und Sozialwissenschaften sowie aus Politik, Verbänden und Zivilgesellschaft gab, fehlte eine systematische, übergreifende Analyse, die auch die Netzwerkbeziehungen und Strategien zur Interessensvermittlung in den Blick nahm.

Die Erklärung des Stagnation im Antidiskriminierungsrecht.

Als Datengrundlage dienten eine Dokumentenanalyse, eine schriftliche Onlinebefragung und qualitative Interviews:

Mittels Dokumentenanalyse wurde herausgearbeitet, welche Reformvorschläge zur Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts vorliegen, von welchen Akteuren sie jeweils formuliert werden und welche Akteure welche Gegenpositionen einnehmen.

In einer schriftliche Onlinebefragung wurden relevante Akteure aus dem gesamten Bundesgebiet dazu befragt, welche Positionen und Interessen sie aktuell zum Antidiskriminierungsrecht vertreten, wie sie strategisch vorgehen, damit ihre Interessen Berücksichtigung finden, und mit wem sie zusammenarbeiten, um ihren Interessen Gehör zu verschaffen.

In qualitativen Interviews mit Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, staatlichen Stellen und Gewerkschaft wurde ein vertieftes Verständnis für Positionen, Interessen, Handlungsstrategien und relevante Kooperationen zur Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts gewonnen.

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts verdeutlichen, dass zivilgesellschaftliche Akteure und staatliche Stellen, die zu Antidiskriminierungsthemen arbeiten hinsichtlich zentraler Reformvorschläge einig sind.  Dazu gehören, dem Anwendungsbereich des Gesetzes auf staatliches Handeln auszuweiten, Ausnahmeregelungen einzuschränken, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken und die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung zu verbessern, etwa durch ein Verbandsklagerecht, längere Fristen und Vereinfachungen in der Beweislastregelung. Die Vorschläge knüpfen somit an Punkte an, die bereits in der Entstehungsphase des AGG diskutiert und damals nicht aufgenommen wurden.

Wirtschaftsakteure bewerten die vorhandenen Regelungen und den rechtlichen Diskriminierungsschutz in verschiedenen Lebensbereichen hingegen überwiegend als ausreichend. Allerdings zeigen sie sich teilweise offen für die Forderungen, das AGG auf staatliche Stellen auszuweiten und Antidiskriminierungsberatungsstellen auszubauen. 

Insgesamt sind die politischen Grundüberzeugungen bei Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft stabil geblieben, wobei die Ablehnung seitens der Wirtschaftsakteure nicht mehr so massiv zu sein scheint wie zur Entstehungszeit des AGG. Sie verstehen allerdings Fälle von Diskriminierung oft eher als Einzelfälle und nicht als strukturelles Problem, für das gesetzliche Lösungen nötig wären, und fürchten durch ein stärkeres AGG vor allem Bürokratie und Überregulierung.

Ein relevanter Faktor dafür, dass keine Reformen verwirklicht wurden, war die parteipolitische Konstellation auf Bundesebene. Mit der CDU/CSU führte von 2005 bis 2021 durchgehend eine Partei die Bundesregierung, die es (bislang) ablehnte, das AGG über das europarechtlich geforderte Minimum hinaus auszuweiten. Weitere erschwerende Faktoren liegen in dem Fehlen von Ressourcen für politische Lobbyarbeit und der Fragmentierung der Antidiskriminierungsarbeit. Ein weiteres Hindernis liegt in dem Fehlen klarer politischer Zuständigkeiten zur Einbringung von Forderungen auf Bundesebene – Antidiskriminierungspolitik wird überwiegend verstreut über Zuständige für Gleichstellung, Integration, Behindertenpolitik, Queerpolitik etc. verhandelt, was eine Zusammenführung und Bündelung gemeinsamer Forderungen erschwert.

Das Forschungsprojekt untersuchte auch, wie Akteure strategisch agieren und welche Netzwerkstrukturen im Feld existieren. Zivilgesellschaftliche Akteure und staatliche Antidiskriminierungsstellen konzentrieren sich stärker auf Diskursbildung (öffentliche Meinung, Wissensgenerierung, Fachaustausch) als auf direkte politische Einflussnahme. Wenn sich Chancen ergeben, visieren sie konkrete politische Entscheidungen jedoch stärker an als erwartet. Wirtschaftsakteure hingegen fokussieren klar auf politische Entscheidungen, während Diskursbildung für sie kaum relevant ist.

Die Ergebnisse bestätigen die bekannte Asymmetrie der Interessensvermittlung und die Ressourcenschwäche zivilgesellschaftlicher Akteure. Um einen Ausgleich im demokratischen Willensbildungsprozess zu schaffen, sollten ressourcenschwache Interessensvertreter etwa durch klar geregelte Beteiligungen an Konsultationen gestärkt werden.

Förderung: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Institutionelle Förderung)

Kooperationspartner:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Publikationen