Wissenschaftliche Begleitung der Weiterentwicklung des Fachmonitorings zum Gesamtkonzept Geflüchtete für Berlin
Abteilung Konsens und Konflikt
Projektleitung: Dr. Friederike Römer, Prof. Dr. Sabrina Zajak
Projektkoordination: Sophia Aalders, Sifka Etlar Frederiksen
Projektmitarbeitende: Samera Bartsch, Dr. Maryam Rutner
Leitende Forschungsfragen
Die Studie zeigt, dass Geflüchtete in Berlin in vielen Lebensbereichen Diskriminierung erfahren und dabei häufig auf unzureichende Unterstützung stoßen.Dr. Friederike Römer, Leitung Abt. Konsens & Konflikt
Die wissenschaftliche Begleitung unterstützte die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration und ihre Abteilung in der Entwicklung eines Fachmonitorings zum Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter zum Querschnittsthema Antidiskriminierung.
Untersucht wurden Diskriminierungserfahrungen von Geflüchteten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Geflüchtetenunterkünften in Berlin. Hierfür wurden zwei Teilstudien umgesetzt, von denen eine auf qualitativen Interviews basiert und die andere auf einer quantitativen Onlinebefragung.
In Teilstudie 1 wurden qualitative Interviews mit Geflüchteten, sowie mit Antidiskriminierungs- und weiteren Beratungsstellen in Berlin geführt. Die Interviews sollten Erkenntnisse dazu gewinnen, was für Diskriminierungserfahrungen Geflüchtete in Berlin machen, inwieweit sie den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung kennen, inwieweit sie Unterstützungsangebote kennen und welche Zugangsbarrieren es für Geflüchtete bei Antidiskriminierungsangeboten in Berlin gibt.
In Teilstudie 2 wurde eine explorative quantitative Befragung zur Erhebung von Diskriminierungserfahrungen von Geflüchteten in Unterkünften konzipiert. Das Erhebungsinstrument hat neben den Diskriminierungserfahrungen auch nach den Verursacher*innen und dem Anlass für die Diskriminierungserfahrungen gefragt. Methodisch stand die Überprüfung des Instruments im Vordergrund, so dass dieses für mögliche zukünftige Datenerhebungen im Rahmen des Monitoringkonzepts in Berlin geeignet ist.
Bisher existierte wenig empirisches Wissen über Diskriminierungserfahrungen von Geflüchteten in Berlin.
Die Studie zielte darauf ab, Diskriminierungserfahrungen von Geflüchteten in Berlin sowohl innerhalb als auch außerhalb von Unterkünften systematisch zu erfassen, die Kenntnis von gesetzlichen Schutz- und Unterstützungsangeboten zu untersuchen sowie bestehende Zugangsbarrieren zu Antidiskriminierungsangeboten zu identifizieren.
Das Forschungsprojekt basierte auf einer qualitativen und einer quantitativen Teilstudie:
In Teilstudie 1 wurden qualitative Interviews mit Geflüchteten, sowie mit Antidiskriminierungs- und weiteren Beratungsstellen in Berlin geführt.
In Teilstudie 2 wurde eine explorative quantitative Befragung zur Erhebung von Diskriminierungserfahrungen von Geflüchteten in Unterkünften konzipiert. Das Erhebungsinstrument hat neben den Diskriminierungserfahrungen auch nach den Verursacher*innen und dem Anlass für die Diskriminierungserfahrungen gefragt. Methodisch stand die Überprüfung des Instruments im Vordergrund, so dass dieses für mögliche zukünftige Datenerhebungen im Rahmen des Monitoringkonzept in Berlin geeignet ist.
Die Interviews zeigen, dass Geflüchtete in Berlin in vielen Lebensbereichen Diskriminierung erfahren.
Typische Fallkonstellationen sind:
- Behördenkontakte: Geflüchtete erleben Benachteiligungen bei Leistungsgewährung und der Anerkennung ausländischer Dokumente.
- Bildung: Geflüchtete Kinder werden oft falsch eingestuft und erfahren teils rassistisches Mobbing oder Gewalt durch Mitschüler*innen.
- Polizei: Geflüchtete, die selbst Hilfe rufen, werden häufig zunächst als Tatverdächtige behandelt; in Einzelfällen kommt es zu Gewalt durch Polizeibedienstete.
- Unterkünfte: Diskriminierung durch Sozialarbeiter*innen, Sicherheitspersonal oder Leitungen, z. B. geringere Berücksichtigung von Personen, deren Sprache weniger vertreten ist.
- Wohnen und Nachbarschaft: Beschwerden über Kinderlärm oder Essensgerüche führen zu Abmahnungen oder Androhung von Kündigungen; Mobbing reicht bis zu körperlicher Gewalt.
- Wohnungssuche: Wohnungen werden oft plötzlich anderweitig vergeben, sobald bekannt wird, dass Geflüchtete Interesse haben.
- Öffentlicher Raum und ÖPNV: Beleidigungen im öffentlichen Raum und diskriminierende Behandlung bei Fahrkartenkontrollen werden häufig berichtet.
- Güter und Dienstleistungen: Anlasslose Kontrollen, Hausverbote oder Beleidigungen in Supermärkten, fehlender Schutz.
- Gesundheitsversorgung: Geflüchtete werden wegen unzureichender Deutschkenntnisse abgewiesen oder nicht behandelt.
Folgen von Diskriminierungserfahrungen:
Geflüchtete reagieren unterschiedlich:
Einige gehen aktiv gegen Diskriminierung vor, andere ignorieren sie oder resignieren. Ein wiederkehrendes Muster ist das Gefühl, sich nicht beschweren oder zur Wehr setzen zu dürfen.
Emotionale Unterstützung erhalten Geflüchtete meist außerhalb offizieller Beratungsstellen, vor allem im privaten Netzwerk, oder sie sind auf sich allein gestellt.
Barrieren, die eine Gegenwehr erschweren, sind begrenzte rechtliche Möglichkeiten, fehlende finanzielle und emotionale Ressourcen sowie komplexe Problemlagen. Geflüchtete neigen dazu, Diskriminierung zu normalisieren, negative Aufmerksamkeit zu vermeiden und mögliche Konsequenzen fürchten.
Zugangsbarrieren zu Beratungsangeboten:
- Unbekanntheit der Angebote
- Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen
- Sprachbarrieren und fehlende Übersetzungsdienste
- Schwierige Terminvereinbarungen
- Mangelndes Wissen und fehlende diskriminierungssensible Haltung bei Beratungsstellen
- Bessere Bekanntmachung von Antidiskriminierungsangeboten
- Erweiterung der Zugänglichkeit (telefonisch, online, vor Ort)
- Mehrsprachige Beratungsangebote
- Förderung diskriminierungssensibler Haltung bei Mitarbeitenden (z. B. Schulungen)
- Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten
Förderung: Landesbeauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration (Drittmittel)