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Welches Antidiskriminierungsrecht brauchen wir?
/ Veranstaltungen, Aufzeichnungen & Rückblicke
Wann? 27. Februar, 14.30 bis 15.30 Uhr
Wo? Präsenzveranstaltung im DeZIM-Institut, Mauerstr. 76, 10 117 Berlin, DeZIM.Saal im 3. OG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weist in seiner heutigen Form Schutzlücken auf, die Bundesregierung will das jetzt ändern. Das hat sie in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Aber wie? Und warum erst jetzt? Über Verbesserungen wird schließlich schon diskutiert, seit das Gesetz vor über 16 Jahren in Kraft trat.
Forscher*innen des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) haben analysiert, wie sich die Debatte bisher entwickelt hat, welche Reformvorschläge es aktuell gibt und wer wie dazu steht. Ein Teil der Ergebnisse erscheint am Tag der Veranstaltung als DeZIM Working Paper "Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel. Reformdebatten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 2006–2022". Samera Bartsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DeZIM und Koordinatorin des Forschungsprojekts, stellte die wichtigsten Befunde und Schlussfolgerungen vor.
Anschließend diskutieren wir mit unseren Gästen: Was hat sich getan, seit das AGG im Jahr 2006 verabschiedet wurde? Wo gibt es Schutzlücken? Und wie stehen die relevanten Akteure zu einzelnen Reformvorschlägen?
Die Podiumsdiskussion und der lange, intensive Austausch danach bestätigten erneut, dass sich die Befürworter*innen einer AGG-Reform einig sind: Für ein besseres Antidiskriminierungsrecht braucht es u.a. die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln, längere Fristen, ein Verbandsklagerecht. Auch der Austausch mit Kritiker*innen einer Reform lohnt sich, um Annäherungspunkte auszuloten und Konfliktlinien klar zu benennen. Kurz: Die Debatte wird weiter gehen.
Speaker*innen
Anmeldung & Hinweise
Die Veranstaltung fand ausschließlich in Präsenz statt. Sie wurde weder aufgezeichnet noch online übertragen.
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Kontakt
Olga Paczynska
Veranstaltungsmanagerin
Stabsstelle Kommunikation & Wissenstransfer