Zahlen, Daten und Fakten zu Migration und Integration

Das DeZIM-Institut stellt mit dem neuen Dossier „Zahlen, Daten und Fakten“ eine wissenschaftlich fundierte und faktenbasierte Informationsquelle bereit. Hier finden Sie aktuelle Daten und Analysen zu zentralen Fragen rund um Migration und Integration – verständlich aufbereitet und mit klaren Antworten aus der Forschung. Das Dossier wird fortlaufend aktualisiert, um eine faktenbasierte Debatte zu unterstützen.

1. Flucht & Asyl

Dr. Ramona Rischke, Co-Leitung der Abteilung Migration erklärt im Interview bei Web.de:

Grundsätzlich ist kein Mensch illegal. Es gibt das wichtige Grundrecht auf Asyl. Wenn wir von irregulärer Migration sprechen, meinen wir oft nicht autorisierte Grenzübertritte. Eigentlich sollten Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen registriert werden. Das geschieht aber teilweise nicht – beispielsweise aus Kapazitätsgründen. Diese Menschen reisen dann weiter, um in anderen Ländern einen Asylantrag zu stellen. All das wird häufig als illegale Migration bezeichnet, zeichnet aber ein falsches Bild, da viele dieser Menschen später einen anerkannten Schutzstatus bekommen und diese unautorisierten Grenzübertritte im Rahmen von Asylanträgen nicht strafbar sind.“

Unter der Auslagerung von Asylverfahren versteht man Ansätze, die darauf abzielen, Asylverfahren oder die Aufnahme von Schutzsuchenden in Länder außerhalb der EU zu verlagern. 

Nein. Die gewünschten Steuerungseffekte sind nicht zu erwarten.

Die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten wird seit Jahren politisch diskutiert und 2024 vom Bundesinnenministerium (BMI) auf ihre rechtliche Machbarkeit geprüft. Trotz zahlreicher praktischer Hürden, die der Abschlussbericht des BMI benennt, fordern einige Parteien weiterhin die Durchführung von Asylverfahren außerhalb der EU. Die CDU führt dies in ihrem Grundsatzprogramm von Juni 2024 an und argumentiert, dass eine solche Regelung gefährliche Fluchtrouten reduzieren, das Asylsystem gerechter gestalten und Schleusern die Geschäftsgrundlage entziehen würde. 

Tatsächlich gibt es jedoch keine belastbaren Belege dafür, dass eine Auslagerung von Asylverfahren die Fluchtzuwanderung Richtung EU verringert. Oft wird hier Australien, wo die Ankunftszahlen rückgängig sind, genannt. Jedoch können diese nicht überwiegend durch die Verfahren auf den Inselstaaten erklärt werden, sondern vor allem mit der militärischen Seeblockade, durch die ankommenden Boote auf hoher See gestoppt und zur Umkehr gezwungen werden. Eine derartige Praxis wäre mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. 

Dr. Ramona Rischke, Dr. Zeynep Yanaşmayan und Dr. Marcus Engler aus der Abteilung Migration halten in ihrer Stellungnahme fest:  

  • Neben der Ausweitung humanitärer Visa und Resettlementverfahren in Ergänzung zu Asylverfahren in der EU liegen keine überzeugenden Vorschläge vor, um unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention Asylverfahren in Drittstaaten auslagern zu können. Zudem fehlt es an Accountability Mechanismen für nachgewiesene Menschenrechtsverletzungen.  
  • Die gewünschten Steuerungseffekte der gegenwärtigen Signal- und Abschreckungspolitik (insb. Reduzierungen der Fluchtzuwanderung Richtung EU in Folge von Drittstaatsverfahren in Anlehnung an das sog. „Ruanda Modell“ oder Albanien Modell“) werden sich allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach nicht im erwarteten Maße einstellen. Diese Politik schädigt jedoch das internationale Ansehen und die Attraktivität des Standortes Deutschlands. 

Um Aufnahmesysteme und die Situation von Geflüchteten zu verbessern, sehen die DeZIM Expert*innen aus der Abteilung Migration Handlungsmöglichkeiten entlang von drei Interventionsbereichen, die gleichermaßen verfolgt werden sollten: 

  • Regionale Schutzsysteme in Erstaufnahme- und Transitkontexten stärken  
  • Reguläre Wege für Schutzsuchende und andere Migrant*innen nach Deutschland ausbauen  
  • Investitionen in die Aufnahme- und Integrationsinfrastruktur in Deutschland erhöhen. 

Nein. Nicht unbedingt.

Im Juni 2024 ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft getreten.
Die GEAS-Reform sieht unteranderem vor, dass künftig über den Status von Menschen, die nur eine sehr geringe Aussicht auf Schutz in der EU haben, an den EU-Außengrenzen entschieden werden soll. 

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kommentiert bei einem Rat für Justiz und Inneres in Luxemburg (8.Juni 2024): „Wir haben heute historische Entscheidungen für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem getroffen. Und wir haben gezeigt, dass wir Europäer gemeinsam handeln – nach Jahren der Blockaden und des Streits.“ Die Innenministerin betont außerdem: „In diesen Verfahren setzen wir uns für hohe rechtsstaatliche Standards und konsequenten Menschenrechtsschutz ein. Wir wollen, dass jeder ein faires Asylverfahren erhält.“ 

Durch das GEAS bleibt die Menschenrechtslage prekär 

Die Reform sieht verpflichtende Grenzverfahren vor, die Asylsuchende an den EU-Außengrenzen in Lagern festhalten. Dies führt faktisch zu Inhaftierungen und verschlechtert menschenrechtliche Standards: Erfahrungen auf den griechischen Halbinseln, insbesondere Moria, zeigen, dass solche Verfahren menschenrechtliche Standards untergraben und keine fairen Asylverfahren gewährleisten können. Denn solche Verfahren an den Außengrenzen können keine rechtsstaatlichen Asylprozesse garantieren. 

Schwache Solidarität unter EU-Staaten 

Staaten können frei entscheiden, ob sie Schutzsuchende aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder sich auf andere Weise beteiligen. Dadurch bleibt die Hauptverantwortung weiterhin bei den Staaten an den Außengrenzen, wo sich durch die Lager noch mehr Menschen versammeln. Die Lage an der Außengrenzen der EU bleibt prekär und erfüllt häufig nicht die rechtlichen Mindeststandards für die Aufnahmebedingungen und das Asylrecht. 

Abschreckung statt Schutz 

Die Reform setzt auf Abschreckung durch Außenwirkung des GEAS. Es besteht die Annahme, dass Menschen von einer „irregulären“ Einreise in die EU abgeschreckt werden. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Gründe für die Annahme, dass durch die vorgeschlagenen Verfahren weniger Menschen versuchen werden, nach Europa zu kommen. Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not – nicht wegen politischer Maßnahmen. Der Umgang mit Flucht ist eine Daueraufgabe und erfordert den Auf- und Ausbau langfristig angelegter, flexibler Strukturen. 

Problematische Rückführungen 

Die Reform priorisiert Rückführungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“, auch wenn diese nicht immer Schutz für Geflüchtete gewährleisten (siehe Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten).

Die Abteilung Migration des DeZIM-Instituts hat eine ausführliche Stellungnahme zu den Reformplänen veröffentlicht, die hier abrufbar ist: Stellungnahme GEAS.

Nein, dafür gibt es keine wissenschaftlichen Belege.

Migration, einschließlich Flucht, folgen komplexen Entscheidungsprozessen. Wissenschaftliche Studien zu langfristigen Trends globaler Fluchtmigration zeigen, dass vor allem sich verändernde Bedingungen und Konfliktdynamiken in den Herkunftsländern das Ausmaß internationaler Fluchtbewegungen beeinflussen, und weniger die Ausgestaltung der Aufnahmepraxis in den Zielländern der Flucht, wie z.B. die Höhe der Sozialleistungen. Gleichzeitig beeinflussen vor allem bestehende Netzwerke die Wahl der Zielländer und die Möglichkeit der Flucht. Dr. Noa K. Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin, beschreibt dies in ihrer Stellungnahme vom 8.4.2024 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und verweist dabei auf aktuelle Forschung.

Die Entscheidungsprozesse von Migration und Flucht werden im öffentlichen Diskurs oftmals mit dem Modell Push- & Pull-Faktoren beschrieben. Dieses Modell besagt, dass Menschen durch Faktoren aus ihrem Herkunftsland „weggedrückt“ (Push-Faktoren) oder durch Anreize in einem anderen Land „angezogen“ (Pull-Faktoren) werden. Das Konzept der Push- und Pull-Faktoren ist grundsätzlich zu kritisieren. Es vernachlässigt die Rolle von Staaten, Netzwerken und Institutionen im Migrationsprozess und lässt nicht-ökonomische Faktoren weitgehend außer Acht. Damit wird die komplexe Dynamik des Migrationsgeschehens nur unzureichend abgebildet. 

Zuletzt hat die Einführung der Bezahlkarte die Debatte um einen scheinbaren Zusammenhang zwischen Migration und hohen Sozialleistungen neu entfacht. Nach wissenschaftlicher Einschätzung von u.a. Dr. Noa K. Ha und Prof. Dr. Herbert Brücker, Ökonom und Migrationsforscher aus der DeZIM-Forschungsgemeinschaft, trägt diese nicht zur Lösung der praktischen Probleme in der Versorgung der Geflüchteten bei. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen mit hohen Kosten verbunden ist – sowohl für die Verwaltungen als auch für die Betroffenen. Zudem mindert die Bezahlkarte die Teilhabe- und Integrationsmöglichkeiten der Schutzsuchenden und kann zu Stigmatisierung und Isolation führen. 

Die Diskussion um die Bezahlkarte stellt einen scheinbaren Zusammenhang von Migration und hohen Sozialleistungen her. Ein Zusammenhang, der bei näherer Betrachtung wissenschaftlich nicht belegt werden kann.
Dr. Noa K. Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des DeZIM-Instituts

2. Migration & Einwanderung

Ja, Migration trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme bei.

Von 2005 bis 2023 ist die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-Jährigen sowohl bei Eingewanderten (+11,9 %-Punkte) als auch bei Personen ohne Einwanderungsgeschichte (+13,2 %-Punkte) gestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg jedoch bei Nachkommen (+22 %-Punkte) und Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte (+24,2 %-Punkte). 2023 lag die Gesamterwerbstätigenquote von Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei 69,2 %, so die Zahlen des Integrationsbericht 2024.

Im Jahr 2022 hat das Beschäftigungswachstum unter ausländischen Beschäftigten den demografisch bedingten Rückgang bei deutschen Beschäftigten mehr als ausgeglichen, so der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. 

Auch die Zahlen zur gesetzlichen Rentenversicherung des Versichertenbericht 2024 sprechen eine klare Sprache: Ende 2022 waren 8,1 Millionen Menschen mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft aktiv versichert – das entspricht 20,3 % aller Versicherten. Zum Vergleich: 2004 lag dieser Anteil noch bei 8,3 %. Besonders stark vertreten sind Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft, während zuletzt auch die Zahl der Versicherten aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, der Ukraine und des Iran gestiegen ist. 

Ein weiterer zentraler Faktor ist die Altersstruktur der Beschäftigten ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Sie sind im Durchschnitt jünger als Beschäftigte mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies führt langfristig zu einer Entlastung der Rentenkassen und trägt zur Dämpfung des Anstiegs der Rentenbeiträge bei. 

Die Zahlen aus dem Integrationsbericht 2024 und Versichertenbericht 2024 zeigen exemplarisch das Migration eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Stabilität und die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats spielt. 

Nein, Migration nach Deutschland führt nicht zu einer höheren Kriminalitätsrate in den Zuzugsorten.

Das zeigen aktuelle Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik nach Landkreisen für die Jahre 2018 bis 2023 des ifo Instituts

Der Grund für die Überrepräsentation des Ausländer*innenanteils in der Kriminalstatistik sind herkunftsunabhängige Faktoren wie die Tatsache, dass Migrant*innen häufiger in Ballungsräume ziehen, wo das Kriminalitätsrisiko generell höher ist.  

Dies bestätigt auch der Integrationsbericht 2024, der darauf hinweist, dass Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit häufiger jung und männlich sind, überdurchschnittlich häufig in Großstädten leben und gleichzeitig stärker von sozialen Risikofaktoren wie prekären Lebensverhältnissen und eingeschränkten Bildungschancen betroffen sind – Faktoren, die nachweislich unabhängig von der Herkunft die Wahrscheinlichkeit erhöhen, straffällig zu werden.  

Die Zahlen zeigen auch, dass ausländische Staatsangehörige sowohl häufiger Opfer als auch Täter*innen von Straftaten sind. Während ihr Bevölkerungsanteil im Jahr 2023 bei 15,2 % lag, machten sie 23,4 % der Kriminalitätsopfer aus. Der Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag bei 30,5 %. Dies verdeutlicht, dass viele Migrant*innen selbst von Kriminalität betroffen sind, anstatt ausschließlich als Täter*innen in Erscheinung zu treten. 

Schließlich gibt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kein verlässliches Bild der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung, da diese von der polizeilichen Kontrollintensität oder dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung abhängt. Zudem fließen auch unbegründete Verdachtsfälle in die Statistik ein, so dass die registrierten Straftaten nicht direkt mit der tatsächlichen Kriminalitätslage gleichgesetzt werden können. Darauf weist Dr. Niklas Harder in seinem Kommentar noch einmal deutlich hin und fasst zusammen, dass die PKS keine geeignete Grundlage für eine seriöse, datengestützte kriminologische Forschung darstellt. 

Die Parteien sind gut beraten, die Frage der Migration mit sozialen- und Wirtschaftsthemen zu verknüpfen. Es bedarf politischer Konzepte, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland Migration nutzen möchte und gleichzeitig Konzepte, wie wir mit zukünftiger Migration umgehen wollen.
Dr. Jannes Jacobsen, Leiter Cluster „Daten - Methoden - Monitoring“ und stellv. wissenschaftlicher Geschäftsführer

3. Integration & Teilhabe

Ja, insbesondere bei der Arbeitsmarktintegration.

Integrationskurse wirken sich positiv auf die Integration von Geflüchteten aus, insbesondere auf die Beschäftigungsquote der Teilnehmenden. Dies zeigt eine Untersuchung von Dr. Niklas Harder, Co-Leiter der Abteilung Integration am DeZIM. Teilnehmende an Integrationskursen, die seit 2005 angeboten werden, erreichen 12 Monate nach Kursbeginn eine um 4,4 Prozentpunkte höhere Beschäftigungsquote als Nichtteilnehmende. Bemerkenswert ist auch, dass die von Oktober bis Dezember 2015 angebotenen Ad-hoc-Deutsch-Einstiegskurse keinen messbaren Einfluss auf die Beschäftigungsquote von Geflüchteten hatten. Die Ad-hoc-Kurse umfassten insgesamt nur 320 statt 600 Unterrichtsstunden, es gab keine standardisierten Lehrpläne und keine Abschlusszertifikate. Dies zeigt, dass die Ausgestaltung der Kurse entscheidend ist.   

Dass für die Integrationskurse im Jahr 2025 nur noch 763 Millionen Euro statt wie im vergangenen Jahr schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, wie der Mediendienst Integration berichtet, ist daher für die Integration in den Arbeitsmarkt nicht förderlich. Die neue Integrationskursverordnung, die im November 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, verschärft zudem einige Regelungen, so werden Kurswiederholungen stark eingeschränkt, Fahrtkosten nur noch in Ausnahmefällen erstattet und spezielle Kurse für Jugendliche, Eltern und Frauen gestrichen. 

Gleichzeitig ist das Interesse an Integrationskursen aber ungebrochen hoch. Für das Jahr 2025 rechnet das BAMF mit ähnlich vielen neuen Teilnehmenden wie im vergangenen Jahr.  

Ja, Maßnahmen wie Familiennachzug und stabile soziale Netzwerke tragen nachweislich zur Reduzierung delinquenten Verhaltens bei.

In der öffentlichen Debatte wird oft suggeriert, dass Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit überproportional häufig Straftaten begehen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass kriminelles Verhalten nicht von der Herkunft abhängt, sondern vielmehr mit sozialen Faktoren zusammenhängt. 

Soziale Integration ist daher eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen Kriminalität. Maßnahmen wie Familiennachzug und stabile soziale Netzwerke tragen nämlich nachweislich zur Reduzierung delinquenten Verhaltens bei. Restriktive Gesetze, die den Familiennachzug erschweren könnten, hätte insofern fatale Folgen, da sie Vereinsamung und soziale Instabilität verstärken und damit das Risiko für Kriminalität erhöhen.

Integration wird oft vereinfacht diskutiert, die Realität ist aber komplex. Der Integrationsbericht zeigt, dass Fortschritte und Hürden parallel existieren. Um Politik und Öffentlichkeit darüber zu informieren, sind Forschung und verlässliche Datenquellen nötig.
Prof. Dr. Frank Kalter, Direktor des DeZIM-Instituts